Wir für Sachsen

Antragsberechtigt sind Projektträger, unter anderem Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände, Vereine und andere juristische Personen (soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind) sowie Gemeinden und Gemeindeverbände. Ehrenamtlich Tätige können zwischen 35 Euro bis zu 45 Euro monatlich erhalten.
Die Projektträger können die Aufwandsentschädigung bei der Bürgerstiftung Dresden bis zum 31. Oktober 2023 für das Folgejahr beantragen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal.